Jede Menge Vorteile:
Ob Unverträglichkeitsprüfung, Warnung vor Risiken oder ganz spezielle Informationen und noch vieles mehr: mit der Gesundheits-, Service- und Vorteils-Karte Ihrer Sempt Apotheke kommen Sie einfach und kostenlos in den Genuss vieler Vorzüge.
Ein Tipp:
Erinnern Sie uns bei jedem Besuch in unserer Apotheke an Ihre Karte – dann können wir alle für Sie wichtigen Daten speichern.
So einfach erhalten Sie Ihre persönliche Gesundheitskarte
Um Ihnen diesen zusätzlichen Service anbieten zu können, benötigen wir einige persönliche Angaben. Wir versichern Ihnen, dass diese Daten ausschließlich innerhalb unseres Betriebes und nur zu Ihrer Beratung und Betreuung verwendet werden.
Senden Sie dazu eine Anfrage über unser Kontaktformular an uns oder kommen Sie persönlich vorbei und füllen Sie den Antrag in der Apotheke aus. Sie bekommen dann Ihre Gesundheitskarte sofort in die Hand.
UnverträglichkeitsüberprüfungWir können Sie warnen, wenn sich das gewünschte Medikament nicht mit dem Mittel verträgt, welches Sie kürzlich bei uns gekauft haben. Wir überprüfen Ihre Einkäufe routinemäßig auf Risiken und Wechselwirkungen. |
Warnung vor RisikenFalls wir von Herstellern oder der Fachpresse von wichtigen Neuerungen erfahren, die Ihre Gesundheit betreffen, können wir Sie gezielt und in kürzester Zeit informieren. Dies gilt auch für bekannt gewordenen Risiken, die von Ihnen eingenommene Medikamente betreffen. |
Ergänzende InformationenSie erhalten von uns Informationen über krankheitsbegleitende Maßnahmen. Wir informieren Sie gerne über Themen, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer Gesundheit interessieren. |
KontinuitätWir wissen, welcher Hustensaft Ihnen im letzten Winter geholfen hat, welche Gelenkbinde genau die Richtige bei Ihrer Sportverletzung war und welchen Lichtschutzfaktor Ihr Sonnenschutzfaktor im letzten Urlaub hatte. Und Sie können sich darauf verlassen, dass Sie Ihr bewährtes Mittel immer wieder erhalten. |
BefreiungsbescheidSie brauchen uns Ihren Befreiungsbescheid nur einmal vorlegen. Von da an merken wir uns, dass Sie von der Zuzahlungspflicht befreit sind. Den Ausweis Ihrer Krankenkasse können Sie dann getrost zu Hause lassen. |
SammelbelegeWussten Sie schon, dass Sie auch dann Geld vom Finanzamt zurückbekommen, wenn Sie nicht von der Zuzahlungspflicht befreit sind? Ob für die Krankenkasse oder die Steuer, wir liefern Ihnen alle notwendigen Belege. |